Ich biete steuerliche Beratungsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen, Freiberufler sowie Privatpersonen.
Den Schwerpunkt meiner Tätigkeit bilden private Vermieter, Immobilieninvestoren und Kapitalanleger sowie Unternehmen und Privatpersonen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten, ausländische Investoren und Expats.
Durch Digitalisierung meiner Kanzlei arbeite ich zeitflexibel und ortsunabhängig und stehe meinen Mandanten deutschlandweit schnell und effizient zur Seite.
Als Berufsträgerin blicke ich auf eine langjährige Praxiserfahrung in den führenden internationalen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (BIG-4 und Next Seven) zurück.
Dabei lag mein Tätigkeitsfeld schwerpunktmäßig bei der steuerlichen Beratung vermögender Personen sowie bei der Gestaltung komplexer steuerlicher Sachverhalte im internationalen Kontext. Durch meine Tätigkeit habe ich das steuerliche Gestaltungspotential von Immobilieninvestitionen erkannt und investiere seither selbst in Immobilien.
Ich biete Immobilieninvestoren steuerliche Beratung auf Augenhöhe und verhelfe mit individuellen Steuerstrategien zum nachhaltigen Vermögensaufbau.
Dank Digitalisierung arbeite ich ortsunabhängig und bin für Sie somit deutschlandweit telefonisch oder per Video-Call erreichbar. Ein persönliches Treffen ist aber selbstverständlich nach Vereinbarung möglich.
Ich bin Ihr Sparrings-Partner und suche das Gespräch auf Augenhöhe.
Damit wir zusammen das für Sie optimale Ergebnis erreichen, ist der ständige Austausch von großer Bedeutung.
Daher nehme ich mir gern persönlich Zeit für Sie.
Durch meinen internationalen Background und eigene Investitionen in Immobilien bringe ich eine persönliche Affinität zu meinen Schwerpunkten in Sachen Beratung mit.
Dadurch habe ich ein gutes Verständnis für Ihre Motivation ausserhalb des Steuerrechts.
In meinem Beruf muss ich mich oft bestimmter Fachtermini bedienen. Dennoch bin ich bemüht, Ihre Sprache zu sprechen und komplexe steuerliche Zusammenhänge einfach zu vermitteln.
Im Übrigen können wir uns gerne in Englisch oder Russisch unterhalten.
Ich biete Ihnen eine transparente Honorar-Gestaltung. Gerne erhalten Sie bereits vor Beginn der Arbeiten eine erste Aufwandsschätzung.
Unser erstes Gespräch ist für Sie selbstverständlich kostenfrei.
BFH-Urteil vom 10. Mai 1997, VIII B 108/96
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